Kann ich diese falsche Abmahnung aus der Personalakte entfernen lassen?
Kann man gegen diese Abmahnung klagen?
Dies beiden Fragen bekommen ich als Fachanwalt für Arbeitsrecht immer wieder gestellt. Die Antwort ist entweder typisch Jurist und lautet: Es kommt darauf an. (Diese Antwort lernt jeder Jurastudent und jede Jurastudentin in der ersten Vorlesung).
Oder: Klagen kann man immer. Es stellt sich allenfalls die Frage nach den Erfolgsaussichten und der Sinnhaftigkeit.
Grundsätzlich gibt es drei Wege, mit einer Abmahnung umzugehen:
- Man reicht eine Gegendarstellung zur Personalakte.
- Man klagt gegen den Arbeitgeber auf Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
- Man tut nichts.
Was davon richtig ist, kann man nicht generell sagen. Es kommt immer auf die Umstände und Ziele an. Ein paar Beispiele:
- Man will an sich selbst kündigen und die Abmahnung gibt einen guten Anlass, sich mit dem Arbeitgeber vor Gericht zu (zer)streiten und am Ende einen Abfindung nach einer Kündigung oder im Rahmen eines Aufhebungsvertrages zu bekommen. Dann “zerrt” man den Arbeitgeber eventuell erstmal aus Prinzip vor Gericht und versucht, den Trennungswunsch des Arbeitgebers zu befeuern.
- Man will an sich bleiben und die Abmahnung ist so offensichtlich schlecht begründet, dass sie beruhigt liegen lassen kann und sie ggf. dann angreift, wenn der Arbeitgeber eine Kündigung darauf stützen will.
Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz hat dies in einer Entscheidung kurz und verständlich zusammengefasst:
- Arbeitnehmer kann Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus Personalakte verlangen.
- Der Arbeitnehmer kann die Entfernung einer zu Unrecht erteilten Abmahnung aus der Personalakte verlangen, wobei für das Beseitigungsverlangen genügt, dass die Abmahnung unrichtige Tatsachenbehauptungen enhält oder auf einer unzutreffenden rechtlichen Bewertung des Verhaltens des Arbeitnehmers beruht.
LAG Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 26.08.2011 – 6 Ta 164/11
Fazit: Man sollte sich gut beraten lassen, bevor man eine Abmahnung gegenüber dem Arbeitgeber angreift! Manchmal kann man sie beruhigt liegen lassen.
Ali Özkan – Fachanwalt für Arbeitsrecht und Familienrecht
Rechtsanwälte von Bergner & Özkan
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