Darf mein Chef meine Pausenzeit bestimmen?

Der Chef darf auf Grund seines Direktionsrechts festlegen, wann seine Mitarbeiter Pause machen. Jedoch muss er dabei auch einige Dinge beachten. Zunächst darf die Pausenregelung nicht gegen die Vorschriften aus dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) verstoßen. Liegt ein Tarifvertrag oder eine Vereinbarung mit dem Betriebsrat vor, die die Pausenzeiten regeln, so müssen die Bestimmungen des Chefs damit ebenfalls in Einklang stehen.

Pausenregelungen sollten dabei immer schriftlich im Arbeitsvertrag festgehalten werden. Die gesetzlichen Bestimmungen aus dem Arbeitszeitgesetz sehen dabei eine mindestens 30- minütige Pause für Mitarbeiter vor, die mehr als sechs und bis zu neun Stunden arbeiten.

Für eine Tätigkeit, die unter einer Dauer von sechs Stunden liegt, sieht der Gesetzgeber keine gesetzliche Pause vor. Für eine Tätigkeit von mehr als neun Stunden sieht der Gesetzgeber eine Pause von mindestens 45 Minuten vor. Diese Pausen müssen jedoch nicht am Stück abgehalten werden, sondern können in Intervalle von 15 Minuten aufgeteilt werden. Dabei sollte weiterhin darauf geachtet werden, dass der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht über die Dauer und Lage der Pause hat.