Kanzlei für Arbeitsrecht in Bochum

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Sie suchen nach “Kanzlei für Arbeitsrecht in Bochum“? Als Anwälte mit dem Schwerpunkt Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.

Die Anwaltskanzlei Hundertmark und Rohde in Bochum ist auf Arbeitsrecht spezialisiert und vertritt Arbeitnehmer sowie Betriebsräte. Rechtsanwalt David Rohde und Fachanwalt für Arbeitsrecht Christian Hundertmark bieten eine maßgeschneiderte Beratung und setzen ihr umfangreiches juristisches Know-how in verschiedenen Bereichen wie Kündigungsschutz, Abfindungen und Betriebsverfassungsrecht ein, um die Interessen ihrer Mandanten bestmöglich zu vertreten.

Professionelle Hilfe unserer Kanzlei für Arbeitsrecht in Bochum und Umgebung
Wir helfen bei Kündigung, Abfindung, Aufhebungsvertrag und mehr
Schnelle Termine innerhalb von 24 Stunden

Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht in Bochum

Die Kanzlei Hundertmark und Rohde in Bochum steht für Kompetenz und Erfahrung im Arbeitsrecht. Christian Hundertmark und David Rohde sind erfahrene Anwälte im Arbeitsrecht , die sich durch ihren hohen Grad an Spezialisierung und ihren umfassenden Erfahrungsschatz auszeichnen. Mit ihrem Know-how in den Bereichen Kündigungsschutz, Abfindungen und Betriebsverfassungsrecht sind sie in der Lage, individuelle Lösungen für ihre Mandanten zu erarbeiten und deren Interessen bestmöglich zu vertreten.

Die Kanzlei legt großen Wert auf eine persönliche und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit ihren Mandanten. Christian Hundertmark und David Rohde sind dafür bekannt, gut erreichbar zu sein und sich umfassend um die Anliegen ihrer Mandanten zu kümmern. Sie nehmen sich die Zeit, um Fragen und Bedenken zu beantworten und legen Wert auf eine offene und klare Kommunikation.

Als Dozenten für Betriebsratsschulungen und Führungskräfte-Fortbildungen bringen Christian Hundertmark und David Rohde nicht nur ihr juristisches Wissen ein, sondern auch ihre Verhandlungserfahrung und ihr Gespür für zwischenmenschliche Dynamiken. Sie sind in der Lage, sowohl Arbeitnehmern als auch Arbeitgebern wertvolle Einsichten und praktische Ratschläge zu vermitteln, die ihnen helfen, ihre Ziele im Arbeitsrecht zu erreichen.

Die Kanzlei Hundertmark und Rohde ist gut gelegen und leicht erreichbar, was persönliche Besprechungen und eine enge Zusammenarbeit erleichtert. Sie bietet zudem ein angenehmes Arbeitsumfeld und eine professionelle Atmosphäre, die Vertrauen und Sicherheit vermittelt.

In Bezug auf die Kosten und Gebühren überzeugt die Kanzlei durch ihre Transparenz und Fairness. Christian Hundertmark und David Rohde legen Wert darauf, ihren Mandanten die erwarteten Kosten offen zu legen und gemeinsam nach einer angemessenen Lösung zu suchen. Dabei stehen die Qualität der Beratung und die Zufriedenheit der Mandanten stets im Vordergrund.

Mit ihrem hohen Maß an Expertise, ihrer verhandlungsstarken Präsenz und ihrer Erfahrung als Dozenten für Betriebsratsschulungen und Führungskräfte-Fortbildungen sind Christian Hundertmark und David Rohde bei der Kanzlei Hundertmark und Rohde in Bochum die idealen Ansprechpartner für alle, die einen kompetenten und engagierten Anwalt im Bereich Arbeitsrecht suchen. Bei ihnen sind Ihre Anliegen in besten Händen.

Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin. Wenn möglich noch am selben Tag, sonst tags darauf.

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Mehr zum Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht ist ein Rechtsgebiet, das sich mit den rechtlichen Auseinandersetzungen resultierend aus Arbeitsverträgen beschäftigt. Das betrifft im Allgemeinen alle vergüteten, weisungsgebunden Tätigkeiten einer Person für einen Anderen. Das Arbeitsrecht kommt aber auch bei nichtvergüteten Tätigkeiten wie bei einem Praktikum zur Anwendung. Für Beamte kommen in der Regel nicht alle arbeitsrechtlichen Bestimmungen in Betracht. Auf alle Fälle ist er aber nicht rechtslos gegenüber seinem Dienstherren, dem Staat. Sprechen Sie Ihre Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht an. Über diese Website erhalten Sie kompetente Ansprechpartner vor Ort.

Wenden Sie sich in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten immer an eine Anwaltskanzlei, die auf Arbeitsrecht spezialisiert ist. Wer die Bezeichnung Fachanwalt für Arbeitsrecht führen darf, ist in § 10 der Fachanwaltsordnung geregelt:

Individualarbeitsrecht – Kündigung – Kündigungsschutz – Aufhebungsvertrag

Im Individualarbeitsrecht setzt er vertiefte Kenntnisse in folgenden Bereichen voraus:

Kündigung und Kündigungsschutz

  • Inhalt und Beendigung von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen
  • Grundzüge der betrieblichen Altersversorgung
  • Abschluss und Änderung von Ausbildungs- und Arbeitsverträgen
  • Grundzüge des Arbeitsförderungs- und Sozialversicherungsrechts
  • der besondere Schutz von Personengruppen wie Auszubildende, Schwerbehinderte oder werdende Mütter.

Kollektives Arbeitsrecht

Darüber hinaus sind auch Kenntnisse im kollektiven Arbeitsrecht nachzuweisen. So im Bereich des Personalvertretungs- und Betriebsverfassungsrechts. Auch im Bereich des Arbeitskampfrechts (Streikrecht) sowie des Tarifvertragsrechts sind Kenntnisse erforderlich. Aber auch die Frage, wie die daraus resultierenden Ansprüche am erfolgreichsten durchgesetzt werden können, das so genannte Prozessrecht, gehört zu den Aufgaben des Fachanwalts für Arbeitsrecht. In einer Fachanwaltskanzlei für Arbeitsrecht werden Sie daher optimal betreut. Fachanwälte und Fachanwältinnen für Arbeitsrecht vertreten Ihre Interessen gegenüber dem Arbeitgeber, vor dem Arbeitsgericht, dem Landesarbeitsgericht und notfalls bis zum Bundesarbeitsgericht.

Auch wenn sie von Ihren Arbeitskollegen oder gar dem Arbeitgeber am Arbeitsplatz schikaniert werden (Mobbing), sollten Sie sich Rat von einer Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht holen. Speziell die Möglichkeiten bei Schikanen und Diskriminierungen aufgrund des Geschlechts (Mann/Frau), der sexuellen Ausrichtung, der Abstammung, des Glaubens oder des Alters (zu jung/zu alt) stehen Ihnen Unterlassungs- und auch Schadensersatzansprüche zu. Bereits dann, wenn sie auf Grund einer Diskriminierung einen Job nicht erhalten haben. Durch die europäische Antidiskriminierungsrichtlinie hat sich vieles für die Diskriminierten zum Guten gewendet. Jetzt sollten Sie auch von diesen Möglichkeiten Gebrauch machen, um Einschränkungen nicht zu Ihrem Problem werden zu lassen. Eine empfehlenswerte Anwaltskanzlei für Arbeitsrecht, wie die hier vorgeschlagenen, wird sich gerne für Sie einsetzen.