Muss ich im in meiner Freizeit telefonisch erreichbar sein?

Immer mehr Arbeitnehmer verfügen heutzutage über ein Diensthandy. Doch muss dieses auch an sein, wenn man frei hat oder gar im Urlaub ist? Viele Arbeitnehmer gehen davon aus, durchgängig für ihren Arbeitgeber oder Kollegen erreichbar sein zu müssen, auch nach Feierabend oder gar im Urlaub.

Eine Umfrage des Instituts für Arbeit und Gesundheit der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (IAG) hat gezeigt, dass zwei Drittel der Befragten durchgängig während Dienstreisen oder der Arbeitszeit erreichbar seien. Weiterhin gaben ganze 40% der Befragten an, in ihrer Freizeit oder im Urlaub häufig oder sogar immer erreichbar zu sein.

Doch diese Bereitschaft zur ständigen Erreichbarkeit ist ein häufiger Irrtum, denn einen direkten gesetzlichen Anspruch auf die Erreichbarkeit per Diensthandy gibt es nämlich nicht. Sogenannte Rufbereitschaften können aber durchaus Bestandteil des Arbeitsvertrages sein. Die vereinbarte Rufbereitschaft muss dann natürlich eingehalten werden. Im Gegenzug dafür, stehen aber auch entsprechende Vergütungsansprüche zu.