Was ist das Günstigkeitsprinzip? Einfach erklärt.

Das Günstigkeitsprinzip ist ein Begriff aus dem Bereich des Arbeitsrechts und bezieht sich auf die Vorrangigkeit derjenigen Regelung, die für den Arbeitnehmer am günstigsten ist. Es besagt, dass im Fall von widersprüchlichen Regelungen mehrerer Gesetze, Tarifverträge oder Betriebsvereinbarungen diejenige Regelung angewendet werden muss, die dem Arbeitnehmer die günstigsten Bedingungen bietet. Zweck des Günstigkeitsprinzips Das Günstigkeitsprinzip dient dem Schutz der Arbeitnehmerrechte …