Was ist das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG)? Einfach erklärt.

Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) legt die Zuständigkeit, Organisation und das Verfahren der Arbeitsgerichte in Deutschland fest. Es zielt darauf ab, Arbeitsstreitigkeiten effektiv und gerecht zu lösen.

Das ArbGG umfasst Bestimmungen über die Zuständigkeit von Arbeitsgerichten, die Verfahrensregeln, die Rechtsmittel und den Rechtsschutz im Arbeitsrecht.

Zuständigkeit von Arbeitsgerichten

Das Arbeitsgerichtsgesetz legt fest, dass die Arbeitsgerichte für Rechtsstreitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern sowie zwischen Tarifvertragsparteien zuständig sind. Die Zuständigkeit der Arbeitsgerichte erstreckt sich sowohl auf individualrechtliche Streitigkeiten (z.B. über Lohn- oder Urlaubsansprüche) als auch auf kollektivrechtliche Streitigkeiten (z.B. über die Auslegung eines Tarifvertrags oder Betriebsvereinbarungen).

Organisation der Arbeitsgerichte

Das Arbeitsgerichtsgesetz bestimmt die Struktur der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland, die aus den Arbeitsgerichten, den Landesarbeitsgerichten als Berufungsinstanz und dem Bundesarbeitsgericht als Revisionsinstanz besteht. Jedes Arbeitsgericht ist mit einem Berufsrichter und zwei ehrenamtlichen Richtern, einem Arbeitnehmer- und einem Arbeitgebervertreter, besetzt.

Verfahrensregeln

Das Arbeitsgerichtsgesetz enthält Bestimmungen über den Verlauf des arbeitsgerichtlichen Verfahrens. Dieses beginnt in der Regel mit einer Güteverhandlung, in der versucht wird, eine gütliche Einigung zu erzielen. Scheitert dies, wird das Verfahren fortgesetzt und endet mit einem Urteil. Das ArbGG sieht auch das Beschleunigungsgebot vor, das eine zügige Durchführung des Verfahrens gewährleisten soll.

Rechtsmittel und Rechtsschutz

Gegen Urteile der Arbeitsgerichte kann Berufung zum Landesarbeitsgericht eingelegt werden. Von dort ist unter bestimmten Voraussetzungen eine Revision zum Bundesarbeitsgericht möglich. Außerdem legt das ArbGG die Regeln für den vorläufigen Rechtsschutz im Arbeitsrecht fest, etwa in Form von einstweiligen Verfügungen.

Durchsetzung und Überwachung

Die Einhaltung des Arbeitsgerichtsgesetzes wird durch die Justizverwaltung und die Gerichte selbst überwacht. Verstöße gegen das Arbeitsgerichtsgesetz können zu Verfahrensfehlern führen, die die Wirksamkeit eines Urteils beeinträchtigen können. Bei gravierenden Verstößen können disziplinarische Maßnahmen gegen Richter eingeleitet werden