Kann man trotz Krankschreibung überhaupt verreisen und in den Urlaub fahren?
Axel Pöppel: Ja, das ist grundsätzlich möglich, aber es gibt einige Dinge zu beachten. Der Arbeitnehmer hat eine erhöhte Sorgfaltspflicht gegenüber seiner eigenen Gesundheit. Wenn also eine Reise die Genesung gefährden könnte, sollte diese nicht angetreten werden. Es ist immer wichtig, den behandelnden Arzt in die Entscheidung einzubeziehen.
Das klingt sinnvoll. Aber was passiert, wenn jemand trotzdem verreist und es später Probleme gibt?
Axel Pöppel: Das kann ernsthafte Konsequenzen haben. Im schlimmsten Fall kann der Arbeitnehmer sogar fristlos gekündigt werden, wie es ein Urteil des Bundesarbeitsgerichts zeigt. Deshalb sollte die Entscheidung, trotz Krankheit zu verreisen, sehr sorgfältig abgewogen werden.
Gilt das auch für Reisen ins Ausland?
Axel Pöppel: Ja, grundsätzlich gelten die gleichen Regeln. Es gibt aber zusätzliche Überlegungen, wenn der Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben ist und Anspruch auf Krankengeld hat. In diesem Fall ruht der Anspruch auf Krankengeld, wenn sich der Versicherte im Ausland aufhält, es sei denn, er hat vor Reiseantritt eine Zustimmung seiner gesetzlichen Krankenversicherung eingeholt.
Gibt es Unterschiede bei bestimmten Erkrankungen, wie beispielsweise Depressionen?
Axel Pöppel: Nein, es gibt keine speziellen Regeln für bestimmte Erkrankungen. Auch bei Depressionen muss individuell betrachtet werden, ob der Urlaub die Genesung unterstützt oder gefährdet.
Muss man den Arbeitgeber oder die Krankenkasse über den Aufenthaltsort während der Krankheit informieren?
Axel Pöppel: Nein, das ist in der Regel nicht notwendig. Wenn sich der Arbeitnehmer jedoch bereits bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland befindet, muss der Arbeitgeber informiert werden und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung eingeholt werden.
Kann der Urlaub eine Krankheitsperiode unterbrechen?
Axel Pöppel: Ein Arbeitnehmer, der krank ist, muss alles unterlassen, was die Genesung verzögern könnte. Das kann auch bedeuten, dass ein geplanter Urlaub nicht angetreten werden sollte. Darüber hinaus dürfen Krankheitstage nicht auf den Jahresurlaub angerechnet werden.
Was passiert, wenn man kurz vor und kurz nach dem Urlaub krank wird?
Axel Pöppel: Dies kann durchaus passieren und ist nicht grundsätzlich ein Problem. Es ist jedoch zu beachten, dass wenn die Erkrankung nach dem Urlaub auf der vor dem Urlaub basiert, kein neuer Entgeltfortzahlungszeitraum beginnt, sondern die Tage vor dem Urlaub angerechnet werden.