Habe ich Anspruch auf mobiles Arbeiten aus dem Ausland?

Mobiles Arbeiten aus dem Ausland: Wünschenswert oder erlaubt?

Die Pandemie hat unseren Arbeitsalltag stark beeinflusst und das Konzept des mobilen Arbeitens und des Homeoffice hat mehr Aufmerksamkeit denn je erhalten. Doch ist es erlaubt, diese neue Arbeitsweise ins Ausland zu exportieren? Und wenn ja, welche Regeln gelten? Hier finden Sie alle Antworten.

Unterschiede zwischen mobilem Arbeiten und Homeoffice

Zunächst ist es wichtig zu verstehen, dass mobiles Arbeiten und Homeoffice nicht dasselbe sind. Obwohl diese Begriffe oft zusammen verwendet werden, gibt es einen signifikanten Unterschied. Wenn wir über Homeoffice sprechen, bedeutet dies, dass ein Mitarbeiter dazu verpflichtet ist, von zu Hause aus zu arbeiten. Der Arbeitgeber ist dann für die Einrichtung eines geeigneten Arbeitsplatzes verantwortlich, der den geltenden Arbeitsschutzbestimmungen entspricht.

Im Gegensatz dazu ist bei mobiler Arbeit der Arbeitsort flexibel. Hier hat der Mitarbeiter die Freiheit, von einem Café, einem Co-Working-Space oder einem Park aus zu arbeiten. Wenn jedoch aus dem Ausland gearbeitet werden soll, wird die Situation komplizierter.

Ist es erlaubt, aus dem Ausland mobil zu arbeiten?

Mobiles Arbeiten ist in der Regel nur zulässig, wenn es einen vertraglich geregelten Anspruch darauf gibt oder der Arbeitgeber ausdrücklich zustimmt. Das liegt daran, dass mobiles Arbeiten bestimmte Risiken birgt.

Zum Beispiel muss ein Arbeitnehmer eine sogenannte A1-Bescheinigung bei sich haben, um nachzuweisen, dass er im Heimatland sozialversichert ist. Dies verhindert eine doppelte Zahlung von Sozialversicherungsbeiträgen.

Zudem muss beachtet werden, dass die Aufenthaltsdauer im Ausland für die Arbeit 183 Tage nicht überschreiten darf, um eine zusätzliche Steuerpflicht im Ausland zu vermeiden.

Mobiles Arbeiten im Ausland: Ein Interview mit Axel Pöppel, Fachanwalt für Arbeitsrecht

Gibt es einen gesetzlichen Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland?

Axel Pöppel: “Nein, Arbeitnehmer haben derzeit keinen Anspruch auf mobiles Arbeiten im Ausland. Ebenso gilt dies aktuell auch für das Inland. Solche Ansprüche könnten sich eventuell aus Tarifverträgen oder Betriebsvereinbarungen ergeben. Auch eine Regelung im Arbeitsvertrag ist denkbar.”

Muss ein Zusatzvertrag geschlossen werden, wenn man im Ausland arbeiten will?

Axel Pöppel: “Ein ‘Muss’ gibt es nicht. Für Arbeitgeber und Arbeitnehmer ist es jedoch sinnvoll, die gegenseitigen Rechte und Pflichten klar zu regeln. Regelungen bezüglich der Erreichbarkeit und der Mittagspause sollten somit individuell geklärt werden.”

Kann ein Arbeitgeber mich dazu zwingen, eine zusätzliche Versicherung abzuschließen?

Axel Pöppel: “In der Regel kann Ihr Chef Sie nicht dazu zwingen, eine Zusatzversicherung abzuschließen. Es gibt jedoch Ausnahmen. Zum Beispiel, wenn der Arbeitgeber seine Betriebsstätte vollständig schließt und die Tätigkeiten ausschließlich mobil erledigt werden sollen.”

Benötige ich ein Visum für mobiles Arbeiten im Ausland?

Ob ein Arbeitsvisum benötigt wird, hängt davon ab, wo Sie arbeiten möchten. Innerhalb der Europäischen Union benötigen Sie als Selbstständiger oder Arbeitnehmer in der Regel kein Visum. Für Länder außerhalb der EU sind die Bestimmungen unterschiedlich.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass mobiles Arbeiten aus dem Ausland einige Herausforderungen und gesetzliche Anforderungen mit sich bringt. Es ist daher empfehlenswert, vor der Entscheidung für diese Art von Arbeit umfassende Recherchen durchzuführen und professionellen Rat einzuholen.