Was ist ein Beschluss im Arbeitsrecht? Einfach erklärt.

Ein Beschluss ist eine Entscheidung, die von einem Gericht oder einer anderen staatlichen oder privaten Körperschaft getroffen wird. In der Justiz bezeichnet ein Beschluss eine Entscheidung eines Gerichts, die keinen abschließenden Charakter hat, sondern vielmehr Zwischen- oder Nebenentscheidungen im Rahmen eines laufenden Verfahrens betrifft. Beschlüsse können auch von gesetzgebenden Körpern wie dem Bundestag oder von Organen einer Gesellschaft oder Vereinigung gefasst werden. Der Begriff “Beschluss” wird auch für Rechtsakte der Europäischen Union verwendet, die an bestimmte Adressaten gerichtet sind und direkte Wirkung haben.