Muss die Schlafenszeit während des Bereitschaftsdienstes vergütet werden?

Im Allgemeinen wird die Schlafenszeit während des Bereitschaftsdienstes als Teil der Arbeitszeit angesehen. Dies bedeutet, dass sie grundsätzlich vergütet werden sollte.

Unterschiede in verschiedenen Branchen

Es gibt jedoch Unterschiede zwischen verschiedenen Branchen und Arbeitsverträgen. In einigen Fällen kann die Schlafenszeit als Ruhezeit betrachtet und nicht vergütet werden, während in anderen Fällen der volle Satz gezahlt wird.

Rolle des Arbeitsvertrages

Der Arbeitsvertrag spielt bei der Vergütung von Schlafenszeiten während des Bereitschaftsdienstes eine entscheidende Rolle. Achten Sie daher genau auf die in Ihrem Vertrag festgelegten Bestimmungen.

Was Arbeitnehmer tun können

Wenn Sie der Meinung sind, dass Ihre Schlafenszeit während des Bereitschaftsdienstes nicht ordnungsgemäß vergütet wird, sollten Sie sich rechtlichen Rat einholen.