Was ist ein Aufhebunsgvertrag?

Der Aufhebungsvertrag löst das Arbeitsverhältnis mit beidseitigem Einverständnis zu einem bestimmten Zeitpunkt auf. Entscheidend ist allerdings die Zustimmung des Arbeitnehmers, da ein Aufhebungsvertrag immer nur mit beidseitigem Einverständnis abgewickelt werden kann. Wie auch bei der Kündigung, erfordert der Aufhebungsvertrag die Schriftform. Ein Aufhebungsvertrag, der per E-Mail oder Fax vereinbart wurde, ist damit unwirksam.

Aufhebungsverträge werden häufig genutzt, um Kündigungsfristen zu umgehen, da diese auf Grund des beidseitigen Einverständnisses beim Aufhebungsvertrag entfallen. Durch einen Aufhebungsvertrag können so auch langjährige Arbeitnehmer entlassen werden, die ansonsten auf Grund einer Sozialauswahl Kündigungsschutz genossen hätten. Allerdings können diese nur entlassen werden, wenn sie dem Aufhebungsvertrag auch zustimmen.