Was kostet eine Kündigungsschutzklage?

Im Rahmen einer Kündigungsschutzklage muss man unter Umständen mit Gerichts- und Anwaltskosten rechnen. Die Gerichtskosten fallen dabei bei den Arbeitsgerichten geringer aus, als beispielsweise bei anderen zivilrechtlichen Streitigkeiten vor den Amts- oder Landesgerichten. Außerdem müssen sie bei den Arbeitsgerichten auch nicht vom Kläger vorgeschossen werden und entfallen, beispielsweise bei Erledigung durch einen Vergleich, völlig. Auch bei der Berechnung von Anwaltskosten gibt es bei den Arbeitsgerichten eine Besonderheit.

Besonderheit: Im Arbeitsrecht zahlt jeder bis zum Urteil der ersten Instanz selbst

So wird man als unterlegene Partei im gerichtlichen Verfahren der ersten Instanz vor dem Arbeitsgericht nicht mit den Anwaltskosten der anderen Partei belastet. Damit soll das Risiko für häufig klagende Arbeitnehmer vermindert werden, im Fall eines verlorenen Prozesses mit einer höheren Kostenlast konfrontiert zu werden. Im Gegenzug kann man unter Umständen im Falle des Gewinnens jedoch nicht mit der Erstattung seiner eigenen Anwaltskosten rechnen.

Allerdings sind die Anwaltskosten in der Kündigungsschutzklage zumeist gut angelegtes Geld. Das Aushandeln einer guten Abfindung hängt von einem guten Verhandlungsgeschick und einer professionellen Herangehensweise ab. Die Anwaltskosten im Kündigungsschutzprozess sind in aller Regel angesichts besserer Ergebnisse eine gute Investition.