Wie viele Schulungen braucht der Betriebsrat?

Der Betriebsrat stellt die Interessenvertretung der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber dar. Dafür müssen die Betriebsratmitglieder besonders mit den dafür wichtigen Gesetzen vertraut sein. Deshalb sind häufig Schulungen des Betriebsrats nötig.

Unterschieden werden muss dafür jedoch zwischen Schulungen, die alle Betriebsratmitglieder betreffen und den individuellen Schulungen, die entsprechend seiner Aufgabe dem entsprechenden Betriebsratmitglied zusteht.

Grundsätzlich muss der Arbeitgeber die Schulung, die allen Betriebsratmitgliedern zusteht, zahlen. Das heißt er muss die Schulung selbst, aber auch die Fahr- und Unterbringungskosten tragen. Dafür muss die Schulung allerdings für die Betriebsratmitglieder erforderlich sein, das heißt die Betriebsratmitglieder benötigen das Wissen, um ihre Aufgaben korrekt erfüllen zu können.

Anderes gilt für die individuellen Schulungen. Jedem Betriebsratmitglied stehen pro Amtszeit drei Wochen Bildungsurlaub zu. Das Betriebsratmitglied muss allerdings bei der Schulung darauf achten, dass diese von der höchsten Arbeitsbehörde des jeweiligen Bundeslandes als geeignet eingestuft wurde. Wird durch die Schulung geeignetes, aber nicht erforderliches Wissen vermittelt, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer zwar freistellen, allerdings muss der Arbeitnehmer die Kosten der Schulung selbst tragen.

Wann genau eine Schulung erforderlich ist, hängt zumeist vom Einzelfall ab. Eine Schulung ist beispielsweise erforderlich, wenn dadurch einem neuen Betriebsratmitglied ohne Erfahrung Grundlagenkenntnisse vermittelt werden. Eine solche Schulung ist allerdings für ein Betriebsratmitglied, was bereits mehrere Amtszeiten hinter sich hat, nicht mehr erforderlich. Möchte sich ein Betriebsratmitglied mit Hilfe einer Schulung Spezialkenntnisse aneignen, so muss stets der Einzelfall betrachtet werden. Eine Schulung, die die Rhetorikkenntnisse fördert, kann beispielsweise erforderlich sein, wenn das entsprechende Mitglied vor einer großen Mitgliederversammlung sprechen muss.

Betriebsratmitglieder sollten für den Fall, dass sie eine Schulung besuchen möchten immer darauf achten, dass die Kosten für den Arbeitgeber auch verhältnismäßig und angemessen sind. Weiterhin sollten sie den Arbeitgeber frühzeitig über die Schulung informieren. So lassen sich Streitereien zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern häufig vermeiden.

Lehnt der Arbeitgeber die Schulung ab, weil er sie für nicht notwendig hält, so kann sich der Betriebsrat dagegen wehren und die Einigungsstelle zur Klärung auffordern. Lehnt der Arbeitgeber die Schulung allerdings ab, weil er sie als nicht erforderlich ansieht, so bleibt nur der Weg vor das Arbeitsgericht.