Sie suchen nach “Anwalt für Arbeitsrecht in Arnsberg”? Als Fachanwälte für Arbeitsrecht vertreten wir Arbeitnehmer und Betriebsräte. Unsere Kompetenz umfasst alle Gebiete des Arbeits- und allgemeinen Dienstvertragsrechts. Ein besonderer Schwerpunkt liegt beim Kündigungsschutz im Individual- und Betriebsverfassungsrecht.
Da Arbeitsrechtssachen schnell gelöst werden sollten, gibt es bei uns grundsätzlich umgehend einen ersten Beratungstermin.
Anwalt für Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht umfasst alle Gesetze, Verordnungen und sonstige verbindliche Regelungen zur Arbeitnehmerschaft. Man unterscheidet inhaltlich das Kollektivarbeitsrecht und das Individualarbeitsrecht. Ihr Anwalt für Arbeitsrecht befasst sich mit beiden Bereichen des Arbeitsrechts.
Zum Individualarbeitsrecht gehört das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und dem einzelnen Arbeitnehmer. Wobei in diesem Falle der Begriff des Arbeitnehmers weit zu verstehen ist. Im deutschen Recht gibt es keinen einheitlichen Ausdruck für Arbeitnehmer. Das Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) versteht unter einem Arbeitnehmer “Arbeiter und Angestellte sowie die zu ihrer Berufsausbildung Beschäftigten”, vgl. § 5 Abs. 1 Satz 1 ArbGG. Als Arbeitnehmer gelten auch die in Heimarbeit Beschäftigten und Gleichgestellte sowie alle anderen Personen, die wegen ihrer wirtschaftlichen Unselbständigkeit als arbeitnehmerähnliche Personen anzusehen sind, Legaldefinition des § 5 Abs. 1 Satz 2 ArbGG. Diese Begriffsbestimmung bindet natürlich in erster Linie nur die Arbeitsgerichte. Im Allgemeinen ist ein Arbeitnehmer ein Mensch, der im Rahmen eines Arbeitsvertrages verpflichtet ist, seine Arbeitskraft weisungsgebunden gegen Entgelt zur Verfügung zu stellen.
Kritisch in einzelnen Fällen kann die Einordnung von Soldaten, Beamten aber auch von Praktikanten oder leitenden Angestellten in der privaten Wirtschaft sein. Denn je nachdem, ob der Mandant als Arbeitnehmer einzustufen ist oder nicht, spielen unterschiedliche Rechte und Pflichten eine Rolle. Auch der Rechtsweg im Falle einer Gerichtsverhandlung hängt von dieser Klassifizierung ab. In diesem Falle sollten sie einen Anwalt für Arbeitsrecht um Rat fragen und das möglichst bevor sie den Rechtsweg einschlagen.
Unter dem Kollektivarbeitsrecht ist das Verhältnis zwischen Gewerkschaften und Betriebsräten bzw. Personalräten auf der einen Seite und den Arbeitgeberverbänden und Arbeitgebern auf der anderen Seite gemeint.
Hier ergeben sich mitunter Konflikte, wenn der Arbeitgeber erschweren möchte, dass sich ein Betriebsrat bzw. ein Personalrat in seiner Firma bildet. Aber auch wenn er bestrebt ist, Einfluss auf die zu wählenden Mitarbeiter auszuüben. Treten Konflikte auf, so ist die Beratung durch einen Anwalt für Arbeitsrecht empfehlenswert. Viel Zeit darf man sich hierbei leider nicht lassen, da das Betriebsverfassungsrecht kurze Fristen für die Wahrung der Arbeitnehmerinteressen festsetzt.
Ab und zu kommt es zu Überschneidungen zwischen Individual- und Kollektivarbeitsrecht. Wenn zum Beispiel bei einer Entlassung der Betriebsrat nicht gehört wird, so sind zunächst einmal die Interessen des Betriebsrates verletzt (Kollektivarbeitsrecht). Zum anderen verstösst dies auch gegen die Interessen des Arbeitnehmers (Individualarbeitsrecht).
Rechtsanwalt in Arnsberg
Arnsberg, die alte Hauptstadt des Herzogtum Westfalen, gelegen im Norden des Sauerlands. Der Grundstein der mittelalterlichen Stadt wurde mit dem Bau zweier Burgen durch die Grafen Arnsberg gelegt. Aktenkundig erstmalig genannt um 789.
Der letzte Graf von Arnsberg, Graf Gottfried IV., schenkte im Jahre 1368 der damaligen Stadt Neheim 925 Morgen Wald und schuf damit die Basis für dauerhafte Einnahmen der Stadt. Schon zu Zeiten von Graf Gottfried IV. fanden regelmäßige Versammlungen der Landesstände in Arnsberg statt und auch die Angliederung zur Hanse sorgte für ein starkes Wachstum und wirtschaftlichen Aufschwung der Stadt.
In Sachen Jurisdiktion verfügt Arnsberg über eine weitreichende Geschichte. Um 1174 befand sich hinter der äußeren Stadtmauer der Oberfreistuhl des westfälischen Treuegerichts. Das Schwert, dessen Ausrichtung nach Beratung der Richter zur damaligen Zeit das Urteil markierte, ist noch heute in der Steinplatte des Richtertisches in Arnsberg zu besichtigen. 1437 war hier der Standort des “Kapitel”, wo sich alle Freischöffen trafen und für alle Freistühle Westfalens gültige Regeln aufstellten.
Heutzutage ist Arnsberg mit ungefähr 73.000 Bürgern ein Wirtschafts- und Bildungsstandort. Beeinflusst durch den mittelalterlichen Stadtkern mit engen Gassen und Fachwerkhäusern, als Verwaltungssitz des Regierungsbezirk Arnsberg und als Kulturstadt im Sauerland, vereinigt sich hier Tradition und Moderne. Die “Stadt der Leuchten”, wie Arnsberg durch die ansässige Leuchtenindustrie bekannt wurde, bietet auch viel Sehenswertes für Besucher. Arnsberg ist über die Autobahn A46 vorteilhaft zu erreichen, eingebettet in die sauerländische Hügellandschaft und liegt entlang des Ruhrtalradweges von Winterberg nach Duisburg. Hier sprudelt die einzige Thermalsole des Sauerlandes aus den Tiefen des Arnsberger Waldes.
Verbunden mit der Rechtstradition befinden sich Amtsgericht, Landgericht, Verwaltungsgericht und Arbeitsgericht in Arnsberg. Das Arbeitsgericht Arnsberg besteht aus 3 Kammern und bietet auch behinderten Rechtssuchenden über einen Aufzug (mit telefonischer Voranmeldung) barrierefreien Zugang. Das Dienstgebäude des Arbeitsgerichts ist ab Bahnhof Arnsberg mit den Buslinien 332/371/550 bis Haltestelle Neumarkt ab dort mit der Buslinie C 3 bis Station Ehmsenstraße zu erreichen.
Fallbeispiel
Alkohol Kündigung
Ein Arbeitnehmer war wiederholt alkoholisiert während der Arbeitszeit angetroffen worden und wurde diesbezüglich auch vom Arbeitgeber abgemahnt. Der Arbeitnehmer war in einem Unternehmen tätig, in dem wegen des Betriebs von Großfahrzeugen ein absolutes Alkoholverbot herrschte. Als der Arbeitgeber erfuhr, dass der Arbeitnehmer keine gültige Fahrerlaubnis besaß und zudem eine Entziehungskur ablehnte, kündigte er das Arbeitsverhältnis ordentlich. Nach Ansicht des Arbeitgebers lagen sowohl verhaltensbedingte, als auch personenbedingte Kündigungsgründe vor.
Das Landesarbeitsgericht hat jetzt festgestellt, dass die ausgesprochene Kündigung wegen der bestehenden Alkoholerkrankung des Arbeitnehmers aus personenbedingten Gründen rechtmäßig war. Das Gericht stellte neben der Erkrankung eine erhebliche Beeinträchtigung arbeitgeberseitiger Interessen fest und kam im Rahmen der erforderlichen Interessenabwägung zu dem Ergebnis, dass dem Arbeitgeber die Fortsetzung des Arbeitsverhätnisses nicht zumutbar sei.
Quelle: LAG München, 11.07.2012, Az: 3 Sa 1134/11
Fallbeispiel
Kündigung
Sehr viele Kündigungen sind in einer Art fehlerhaft, die eine erfolgreiche Anfechtung im Rahmen des Kündigungsschutzprozesses erlauben. Dabei sind es oft um Formfehler, fehlerhafte Begründungen etc. Diese Fehler haben ihren Grund oft darin, daß die Kündigungen auf der Arbeitgeberseite nicht von einem Fachanwalt für Arbeitsrecht ausgearbeitet wurden.
Zum Schluss gehen für den Chef viele Verfahren in Kündigungssachen teuer zu Ende, weil die an sich unwichtige Formalie nicht gestimmt hat. So kann schon ein freier Arbeitsplatz in einer anderen Abteilung oder eine nur einwenig falsche Anhörung des BR zahlreiche Kündigungen kippen.
Diese Angriffspunkte und Schwächen einer Kündigung sind aber häufig nur für die absoluten Arbeitsrechtsfachmännern erkennbar, was den Besuch beim Kündigungssprezialisten grundsätzlich empfehlenswert macht.