Was ist die Justiz in Schleswig-Holstein? Einfach erklärt.

Die Justiz in Schleswig-Holstein, dem nördlichsten Bundesland Deutschlands, ist ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Rechtssystems und besteht aus verschiedenen Gerichtszweigen, die in einem hierarchischen System organisiert sind.

Ordentliche Gerichte

Dieser Gerichtszweig umfasst Amts-, Land- und Oberlandesgerichte. In Schleswig-Holstein gibt es 22 Amtsgerichte, die in der ersten Instanz für Zivil- und Strafsachen zuständig sind. Die vier Landgerichte in Kiel, Flensburg, Lübeck und Itzehoe sind sowohl Berufungsgerichte für die Amtsgerichte als auch Erstinstanzgerichte für schwerwiegendere Fälle. Das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig ist das oberste Gericht dieses Zweiges im Bundesland.

Verwaltungsgerichte

Sie befassen sich mit öffentlich-rechtlichen Streitigkeiten, die nicht verfassungsrechtlicher Natur sind. In Schleswig-Holstein gibt es Verwaltungsgerichte in Schleswig und in Kiel. Das Oberverwaltungsgericht des Landes befindet sich ebenfalls in Schleswig.

Sozialgerichte

Diese Gerichte bearbeiten Streitigkeiten in der Sozialversicherung, wie z.B. in der Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Es gibt Sozialgerichte in Kiel, Lübeck und Itzehoe. Das Landessozialgericht befindet sich in Schleswig.

Arbeitsgerichte

Arbeitsgerichte sind für Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern zuständig. Es gibt Arbeitsgerichte in Kiel, Lübeck, Neumünster, Flensburg und Elmshorn. Das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein befindet sich in Kiel.

Finanzgerichte

Diese sind für Steuer- und Zollangelegenheiten zuständig. In Schleswig-Holstein befindet sich das Finanzgericht in Kiel.

Verfassungsgericht:

Das Landesverfassungsgericht Schleswig-Holstein in Schleswig ist für verfassungsrechtliche Fragen und die Auslegung der Landesverfassung zuständig.

Zu beachten ist, dass in Schleswig-Holstein ebenso wie im gesamten deutschen Rechtssystem die Möglichkeit besteht, Fälle bis zum Bundesgerichtshof, Bundesverwaltungsgericht, Bundessozialgericht, Bundesarbeitsgericht, Bundesfinanzhof oder Bundesverfassungsgericht zu eskalieren, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.