Darf ein Arbeitgeber einen Bewerber nach seiner sexuellen Orientierung fragen?

Ein Arbeitgeber darf einen Bewerber grundsätzlich nicht nach seiner sexuellen Orientierung fragen.

Frage nach sexueller Orientierung immer unzulässig

Eine solche Frage würde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, das in Deutschland zum Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben eingeführt wurde. Das AGG verbietet Diskriminierungen aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale wie Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft und sexueller Identität.

Das AGG soll sicherstellen, dass alle Bewerberinnen und Bewerber unabhängig von ihren persönlichen Merkmalen die gleiche Chance auf eine Stelle haben und nicht aufgrund dieser Merkmale benachteiligt werden. Fragen nach der sexuellen Orientierung während eines Bewerbungsverfahrens sind daher unzulässig und können als Diskriminierung angesehen werden.

Bewerber sind nicht verpflichtet, auf solche Fragen zu antworten. Wenn sie sich aufgrund einer solchen Frage diskriminiert fühlen, könnten sie sogar Schadensersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend machen. Nach § 15 Abs. 1 und 2 AGG kann der Bewerber eine Entschädigung wegen eines entstandenen immateriellen Schadens verlangen. Die Höhe der Entschädigung hängt von den Umständen des Einzelfalls ab und kann in einigen Fällen beträchtlich sein.

Es gibt nur wenige Ausnahmen, in denen Fragen nach persönlichen Merkmalen zulässig sind. Dies ist jedoch in der Regel nur dann der Fall, wenn das Merkmal eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt und die Frage somit objektiv gerechtfertigt ist. Ein solcher Sachverhalt ist bei der sexuellen Orientierung jedoch kaum vorstellbar.

Diskriminierungsfreies Einstellungsverfahren sinnvoll

Arbeitgeber sollten daher darauf achten, im Bewerbungsverfahren keine Fragen zu stellen, die gegen das AGG verstoßen könnten. Dies schließt neben der sexuellen Orientierung auch Fragen nach der Familienplanung, der Religionszugehörigkeit oder dem Gesundheitszustand ein, sofern sie nicht direkt mit der ausgeschriebenen Stelle in Zusammenhang stehen.

Um einen diskriminierungsfreien Bewerbungsprozess zu gewährleisten, sollten Arbeitgeber ihre Auswahlkriterien an den Anforderungen der ausgeschriebenen Stelle orientieren und nur solche Fragen stellen, die für die Bewertung der Eignung und Befähigung der Bewerberinnen und Bewerber relevant sind.