Ein Arbeitgeber darf einen Bewerber grundsätzlich nicht nach seiner sexuellen Orientierung fragen. Frage nach sexueller Orientierung immer unzulässig Eine solche Frage würde gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) verstoßen, das in Deutschland zum Schutz vor Diskriminierung im Arbeitsleben eingeführt wurde. Das AGG verbietet Diskriminierungen aufgrund bestimmter persönlicher Merkmale wie Geschlecht, Alter, Behinderung, Religion, Weltanschauung, ethnischer Herkunft und sexueller Identität. Das AGG …