Grundsätzlich bietet das deutsche Arbeitsrecht Schutz vor Kündigung im Zusammenhang mit einer Krankheit. Zu unterscheiden ist die Kündigung während der Krankheit von der Kündigung wegen der Krankheit. Während der Krankheit ist eine Kündigung grundsätzlich möglich. Ausnahmen können jedoch in bestimmten Fällen bestehen, etwa Schwerer Krankheit, die die Wahrnehmung beeinträchtigt oder wenn jemand im Koma liegt. Bei der Kündigung wegen der Krankheit liegen die Anforderungen sehr hoch. Es gelten die Voraussetzungen für eine personenbedingte Kündigung. Beispielsweise kann der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis kündigen, wenn der Arbeitnehmer aufgrund seiner Erkrankung seine arbeitsvertraglichen Pflichten langfristig (mehrere Jahre) oder auf Dauer nicht mehr erfüllen kann und eine Besserung nicht in Sicht ist.
Krankheit ist etwas, mit dem jeder von uns zu tun hat. Während wir uns in solchen Zeiten auf die Genesung konzentrieren sollten, müssen sich einige Arbeitnehmer mit der Sorge auseinandersetzen, ob sie aufgrund ihrer Krankheit ihren Arbeitsplatz verlieren könnten. Die Frage, ob man während der Krankheit gekündigt werden kann, ist daher von großer Bedeutung.
Kündigung während der Krankheit
Grundsätzlich kann eine Kündigung während der Krankheit erfolgen. Das bedeutet, dass der Umstand, dass ein Arbeitnehmer krank ist, nicht automatisch vor einer Kündigung schützt. Ob die Kündigung rechtlich wirksam ist, hängt jedoch von verschiedenen Faktoren ab, insbesondere von den Gründen für die Kündigung.
Ausnahmen und Schutzbestimmungen
Es gibt jedoch bestimmte Fälle, in denen der Kündigungsschutz verstärkt ist. Beispielsweise kann eine Kündigung unwirksam sein, wenn der Arbeitnehmer aufgrund einer schweren Krankheit oder einer Situation wie einem Koma nicht in der Lage ist, die Kündigung zu verstehen und angemessen darauf zu reagieren. In solchen Fällen können besondere Schutzbestimmungen gelten, und es empfiehlt sich, juristischen Rat einzuholen.
Kündigung wegen der Krankheit
Noch komplexer wird die Situation, wenn die Kündigung nicht nur während der Krankheit, sondern wegen der Krankheit erfolgt. In solchen Fällen handelt es sich um eine so genannte personenbedingte Kündigung. Für eine solche Kündigung gelten strenge Anforderungen.
Der Arbeitgeber muss nachweisen, dass der Arbeitnehmer seine arbeitsvertraglichen Pflichten aufgrund der Krankheit langfristig nicht mehr erfüllen kann und dass keine Besserung in Sicht ist. Hierbei ist in der Regel ein Zeitraum von mehreren Jahren relevant. Darüber hinaus muss der Arbeitgeber in der Regel auch nachweisen, dass er versucht hat, den Arbeitnehmer in anderer Weise im Betrieb zu beschäftigen oder dass solche Versuche aussichtslos wären.
Ein praktisches Beispiel
Ein Beispiel für eine solche Situation könnte ein Bauarbeiter sein, der aufgrund einer schweren Rückenverletzung nicht mehr in der Lage ist, körperlich schwere Arbeit zu leisten. Wenn der Arbeitgeber nachweisen kann, dass keine andere geeignete Position im Unternehmen vorhanden ist und dass die Rückenprobleme des Arbeitnehmers keine Aussicht auf Besserung haben, könnte eine personenbedingte Kündigung möglich sein.
Praxis-Tipp
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass eine Kündigung während der Krankheit grundsätzlich möglich ist, allerdings unterliegt sie strengen Bedingungen und Schutzbestimmungen. Bei Unsicherheiten oder Fragen sollte immer rechtlicher Rat eingeholt werden. Es ist wichtig, die eigenen Rechte als Arbeitnehmer zu kennen und sich gegen ungerechtfertigte Kündigungen zu wehren.