Ist die gesamte Dauer des Bereitschaftsdienstes Arbeitszeit?

Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) gilt die gesamte Dauer des Bereitschaftsdienstes als Arbeitszeit. Dies bedeutet, dass selbst die Zeiträume, in denen Sie nicht aktiv arbeiten, sondern lediglich bereitstehen, als Arbeitszeit angesehen werden. Anwendung der EuGH-Entscheidung Obwohl diese Entscheidung europaweit gilt, haben einzelne Länder in der EU ihre nationalen Arbeitsgesetze entsprechend angepasst. In Deutschland gilt beispielsweise die Regel, dass …